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Aug 03 2011

Fragen zum STRABAG Kompromiss

Die folgenden Fragen wurden in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats der Stadt Heidelberg am 27.7.2011, vor der Entscheidung des Gemeinderats über den STRABAG Kompromiss gestellt. Der Oberbürgermeister beantwortete diese Fragen nicht mündlich sondern sicherte eine schriftliche Beantwortung zu. Die BI Lebendinge Bahnhofstraße erwartet, dass diese Fragen vor der ersten öffentlichen Beratung  am 13.9.2011, Bezirksbeirat Westsstadt, zur endgültigen  Entscheidung über den STRABAG Kompromiss beantwortet werden ( Dieser Termin wurde nun auf den 20.10.2011 verschoben). Trotz erneuter Bitte an den Oberbürgermeister, diese Fragen vom 27.7.2011 schriftlich zu beantworten, liegt bis heute, 28.9.2011, eine Antwort noch nicht vor.

Fragen in der Bürgerfragestunde vor der  Gemeinderatsitzung am 27.7.2011, zum TOP 16, Verhandlungen mit STRABAG

  1. Ist es richtig, dass der Fa. STRABAG vertraglich vereinbarte Leistungen erlassen werden sollen,  wie z.B. Beteiligung an der Herstellung der Gehwege in der Bahnhofstraße, der Kurfürsten-Anlage, die sich in der Summe auf einen Vorteil für STRABAG von ca. 1.000.000 Euro summieren ?
  2. st es weiterhin richtig, dass die Stadt Heidelberg nun insgesamt ca. 4 Mio. Euro aufwenden muss, um Erneuerungsarbeiten in der Kurfürsten-Anlage und in der Bahnhofstraße ausführen zu können, die nur wegen des  Neubaus von Justizzentrum und der STRABAG Gebäude entstehen ?
  3. Ist es richtig, dass die Fa. STRABAG wegen der nicht genehmigungsfähigen Staffelgeschosse einen Flächenverlust von ca. 4.000 qm Wohn- und Nutzfläche hat ?
  4. Ist es aber auch richtig, dass durch die nun vorgesehenen Verschiebung der inneren Gebäudekante in MK 3 um 4 Meter ein Flächengewinn für STRABAG in der Größenordnung von ca. 1.800 qm Nutzfläche entstehen wird ?
  5. Ist es  auch richtig, dass das ursprünglich nicht vorgesehene 6. Stockwerk im Justizzentrum STRABAG einen Flächengewinn von ca. 2.500 qm verschafft hat ?
  6. Ist es auch richtig, dass STRABAG durch die vorgesehene Überbauung der Erdgeschossfläche in MK 2 einen Flächengewinn von ca. 200 qm im Vergleich zur Überbauung in MK 3  hat ? Ursprünglich war im Bebauungsplan vorgesehen, nur in MK 3 die Erdgeschossfläche zu überbauen. Diese Fläche ist aber geringer als in MK 2.
  7. Ist es nun auch richtig, dass die Fa. STRABAG eigentlich überhaupt keinen Verlust an Flächen mehr geltend machen kann, der einen wirtschaftlichen Nachteil und einen finanziellen Ausgleich begründet ? Die Bilanz zwischen Flächenverlust beim Staffelgeschoss  wird durch die dargestellten  Nachverdichtungen in der Summe  mehr als ausgeglichen.
  8. Wie erklären Sie, Herr Oberbürgermeisters uns, den BürgerInnen, dass darüber hinaus STRABAG dennoch ein finanzieller Vorteil von 1.000.000 Euro gewährt werden soll ?
  9. Wie erklären Sie uns weiterhin, warum  STRRABAG nun eine Billigvariante der Fassadengestaltung bauen und auf den Bau von günstigem Wohnraum  verzichten darf, was  von Frau Stadträtin Dr. Lorenz im heutigen Stadtblatt als  „Plattenbau mit Studentenquartieren“ bezeichnet wird ?
  10. Entspricht die Qualität der vorgesehenen Kindertagesstätte im Erdgeschoss von MK 3, neben einem Lebensmittelsupermarkt und mit schlecht belüfteten und belichteten Außenflächen den Zielen ihrer kinderfreundlichen Familienoffensive ?
  11. Letzte Frage an Sie und an den Gemeinderat: Weil all diese Fragen dem Bürger kaum plausibel beantwortet werden können, wird deshalb die Entscheidung über die Begünstigung von STRABAG zu Lasten der BürgerInnen in Heidelberg im Eilverfahren im weitestgehend nichtöffentlichen Verfahren durchgezogen ?

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