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Dez 05 2013

Mobinetz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben…?

Keine Förderung bis 2019 – GVFG-Bundesfördermittel ausgebucht

(wg) Die  Stadtredaktion  fragt beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg an, ob die Stadt Heidelberg Fristen bei der Beantragung der Landesmittel für das Mobilitätsnetz versäumt habe. Die Antwort der Landesregierung ist eindeutig: Nein ! Es gab nämlich keine Antragsfristen, also konnte die Stadt Heidelberg auch keine versäumen. Dafür gabe es aber einen – leider- nur  begrenzten Landsfinanzierungstopf für dringliche Ausbauprojekte im öffentlichen Nahverkehr.  Und dieser war schon ausgeschöpft, als die Stadt Heidelberg einen Antrag – im Frühhahr 2013 -  auf Förderung für das Mobilitätsnetz stellte. Man nennt dieses Vergabeverfahren “Windhundprinzip”. Wer am schnellsten ist, kommt am ehesten in den Genuss einer Landesförderung.  Die Stadt Heidelberg war leider nicht schnell genug. Dass der Landestopf schon ausgeschöpft war, als die Stadt Heidelberg ihren Antrag stellte, war der Stadt aber schon Ende 2012 bekannt, sie wollte es aber nur nicht wahrhaben und tat so, als sei noch alles möglich.  Derzeit gibt es also keine Landesmittel für das Mobinetz. Wahrscheinlich dauert dieser Zustand bis 2019 an. So schlicht ist als die Antwort auf das große Rätselraten, warum sehr wahrscheinlich das Mobinetzprojekt in einem politischen Debakel für die Heidelberger Stadtverwaltung und für OB Würzner enden wird. Warum war die Stadt aber nicht schnell genug ? Auch diese Antwort ist schlicht und auch schon lange bekannt:  OB Würzner setzte als politischer Kopf der Stadtverwaltung leider zu lange auf das falsche Pferd des Neckarufertunnels und beschäftigte seine Verwaltung mit diesem politisch nicht durchsetzbaren Verkehrsprojekt, statt sich um den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu kümmern.

mobinetz

Grafik: mobinetz-hd.de / Stadt Heidelberg – Bearbeitung: nh

Fragen an die Landesregierung und die Antworten der Landesregierung

1. Gibt es genaue Antragsfristen, bis wann jeweils eine Kommune einen Antrag für ein geplantes Nahverkehrsprojekt vorgelegt haben muss ?

Nein. Aber mit Blick auf das Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 besteht bei allen Projekten ein hoher Zeitdruck. Der Bund fördert nur die Vorhaben vollständig, die bis Ende 2019 fertiggestellt und schlussabgerechnet sind.

2. Gab es Antragsfristen für die Projekte, die in der Presseerklärung des Landes vom 13.11.2012 als “finanziell gesichert” bezeichnet wurden?

Nein. Das Land hat vor allem solche prioritären Vorhaben finanziell abgesichert, die schon in einem sehr fortgeschrittenen Planungsstadium gewesen sind.

3. Haben die betreffenden Kommunen dafür schon förderfähige Anträge und alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt gehabt?

Auf die Mehrzahl der Vorhaben trifft das zu.

4. Wenn es keine genauen Antragsfristen gegeben hat, wie sah dann das Verfahren zur Auswahl der in der PE vom 13.11.2012 genannten  “wichtigen Ausbauprojekte” aus, die in den Genuss der Landesförderung kommen werden?

Der Landtag hat im November 2012 in einem finanzpolitischen Kraftakt für eine Reihe von planerisch weit fortgeschrittenen Maßnahmen, wie z.B. die 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar oder die Stadtbahn Mannheim-Nord, die erforderlichen Landesanteile haushaltsmäßig abgesichert. Bereits damals stellten die Minister Hermann und Schmid klar, dass das Mobilitätsnetz Heidelberg leider nicht zu diesen Projekten gehöre. Weil Baden-Württemberg bereits mit laufenden Vorhaben einen sehr erheblichen Anteil an den bundesweit zur Verfügung stehenden Mitteln beansprucht, war man zu einer – auch von Seiten des Bundes eingeforderten – Priorisierung gezwungen gewesen. Dies war ein dynamischer Prozess, in den vor allem fachliche Kriterien wie etwa die Planungstiefe eingeflossen sind. Die Stadt Heidelberg hat in diesem Zusammenhang keine Fristen versäumt. Hermann und Schmid betonten damals auch, dass das Land auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg verkehrspolitisch für sehr sinnvoll halte und sich um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen werde, sofern der Bund Finanzierungsperspektive über 2019 hinaus herstelle (vgl. Frage 6).

5.      Was hat die Stadt Heidelberg versäumt, um auf die Liste dieser “wichtigen Ausbauprojekte” zu kommen?

Ein Versäumnis der Stadt Heidelberg ist nicht zu erkennen.

6. Was  müsste die Stadt Heidelberg unternehmen, um noch auf diese Liste zu kommen mit der Aussicht, in der laufenden Legislaturperiode tatsächlich auch  vom Land finanziell gefördert zu werden ?

Schon in der Pressemitteilung vom 13.11.2013 haben die Minister Hermann und Schmid darauf hingewiesen, dass das Mobilitätsnetz Heidelberg ein wichtiges, verkehrlich sinnvolles und daher unterstützenswertes Verkehrsprojekt ist. Um eine landesseitige Kofinanzierung werde man sich dann kümmern, wenn der Bund eine Perspektive für das auslaufende GVFG-Bundesprogramm über das Jahr 2019 hinaus schaffe. Das Land hat in Zusammenarbeit mit den Ländern NRW und Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die der alte Bundestag nicht mehr angenommen hat. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass es eine Nachfolgeregelung geben soll. Dieses Thema muss mit höchster Priorität angegangen werden.

7. Wäre mit einer zugesagten Landesförderung die ebenfalls erwünschte Bundesförderung sicher und zwar noch in der Finanzierungsperiode bis 2019 ?

Nein. Der Bund trifft eine autonome Entscheidung, ob er ein Vorhaben fördert. Eine Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung – und dazu zählt neben dem Landes- auch der Kommunale Anteil – gesichert ist.

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