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3. August 2011

Fragen zum STRABAG Kompromiss

Category: Aktuelles,STRABAG Forderungen-Stellungnahme – wG – 11:16

Die folgenden Fragen wurden in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats der Stadt Heidelberg am 27.7.2011, vor der Entscheidung des Gemeinderats über den STRABAG Kompromiss gestellt. Der Oberbürgermeister beantwortete diese Fragen nicht mündlich sondern sicherte eine schriftliche Beantwortung zu. Die BI Lebendinge Bahnhofstraße erwartet, dass diese Fragen vor der ersten öffentlichen Beratung  am 13.9.2011, Bezirksbeirat Westsstadt, zur endgültigen  Entscheidung über den STRABAG Kompromiss beantwortet werden ( Dieser Termin wurde nun auf den 20.10.2011 verschoben). Trotz erneuter Bitte an den Oberbürgermeister, diese Fragen vom 27.7.2011 schriftlich zu beantworten, liegt bis heute, 28.9.2011, eine Antwort noch nicht vor.

Fragen in der Bürgerfragestunde vor der  Gemeinderatsitzung am 27.7.2011, zum TOP 16, Verhandlungen mit STRABAG

  1. Ist es richtig, dass der Fa. STRABAG vertraglich vereinbarte Leistungen erlassen werden sollen,  wie z.B. Beteiligung an der Herstellung der Gehwege in der Bahnhofstraße, der Kurfürsten-Anlage, die sich in der Summe auf einen Vorteil für STRABAG von ca. 1.000.000 Euro summieren ?
  2. st es weiterhin richtig, dass die Stadt Heidelberg nun insgesamt ca. 4 Mio. Euro aufwenden muss, um Erneuerungsarbeiten in der Kurfürsten-Anlage und in der Bahnhofstraße ausführen zu können, die nur wegen des  Neubaus von Justizzentrum und der STRABAG Gebäude entstehen ?
  3. Ist es richtig, dass die Fa. STRABAG wegen der nicht genehmigungsfähigen Staffelgeschosse einen Flächenverlust von ca. 4.000 qm Wohn- und Nutzfläche hat ?
  4. Ist es aber auch richtig, dass durch die nun vorgesehenen Verschiebung der inneren Gebäudekante in MK 3 um 4 Meter ein Flächengewinn für STRABAG in der Größenordnung von ca. 1.800 qm Nutzfläche entstehen wird ?
  5. Ist es  auch richtig, dass das ursprünglich nicht vorgesehene 6. Stockwerk im Justizzentrum STRABAG einen Flächengewinn von ca. 2.500 qm verschafft hat ?
  6. Ist es auch richtig, dass STRABAG durch die vorgesehene Überbauung der Erdgeschossfläche in MK 2 einen Flächengewinn von ca. 200 qm im Vergleich zur Überbauung in MK 3  hat ? Ursprünglich war im Bebauungsplan vorgesehen, nur in MK 3 die Erdgeschossfläche zu überbauen. Diese Fläche ist aber geringer als in MK 2.
  7. Ist es nun auch richtig, dass die Fa. STRABAG eigentlich überhaupt keinen Verlust an Flächen mehr geltend machen kann, der einen wirtschaftlichen Nachteil und einen finanziellen Ausgleich begründet ? Die Bilanz zwischen Flächenverlust beim Staffelgeschoss  wird durch die dargestellten  Nachverdichtungen in der Summe  mehr als ausgeglichen.
  8. Wie erklären Sie, Herr Oberbürgermeisters uns, den BürgerInnen, dass darüber hinaus STRABAG dennoch ein finanzieller Vorteil von 1.000.000 Euro gewährt werden soll ?
  9. Wie erklären Sie uns weiterhin, warum  STRRABAG nun eine Billigvariante der Fassadengestaltung bauen und auf den Bau von günstigem Wohnraum  verzichten darf, was  von Frau Stadträtin Dr. Lorenz im heutigen Stadtblatt als  „Plattenbau mit Studentenquartieren“ bezeichnet wird ?
  10. Entspricht die Qualität der vorgesehenen Kindertagesstätte im Erdgeschoss von MK 3, neben einem Lebensmittelsupermarkt und mit schlecht belüfteten und belichteten Außenflächen den Zielen ihrer kinderfreundlichen Familienoffensive ?
  11. Letzte Frage an Sie und an den Gemeinderat: Weil all diese Fragen dem Bürger kaum plausibel beantwortet werden können, wird deshalb die Entscheidung über die Begünstigung von STRABAG zu Lasten der BürgerInnen in Heidelberg im Eilverfahren im weitestgehend nichtöffentlichen Verfahren durchgezogen ?

25. Juli 2011

Stellungnahme zu den Forderungen von STRABAG

Heidelberg, den 25.7.2011

Stellungnahme der BI Lebendige Bahnhofstraße zur „Bebauung der Baufelder MK 2 und MK 3 zwischen Kurfürsten-Anlage und Bahnhofstraße – Weiterverhandlung mit der FA. STRABAG“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

der Gemeinderat der Stadt Heidelberg soll in seiner Sitzung am 27.7.2011 dem Oberbürgermeister einen weitgehenden Verhandlungsauftrag geben, um die Auseinandersetzung um die Neubauten in der Bahnhofstraße mit dem Bauinvestor STRABAG zu beenden.

Die durch den  Oberbürgermeister vorgelegte Verhandlungslinie umfasst folgende Kompromisse mit dem Bauinvestor zum Nachteil der Stadt Heidelberg:

  • STRABAG wird mit fast 1.000.000 Euro begünstigt: Die vorgesehene Beteiligung von STRABAG an Kosten für  Umbauarbeiten in der Bahnhofstraße und in der Kurfürsten-Anlage in einer Größenordnung von fast 1.000.000 Euro soll STRABAG nun nicht mehr bezahlen müssen, obwohl diese Umbauarbeiten ursächlich durch die Baumaßnahme selbst notwendig werden.
  • Weitere Nachverdichtung im Baufeld MK 3 (westlich des Justizzentrums): die Bautiefe soll um 4 Meter erweitert werden. STRABAG hätte dadurch einen Flächengewinn und Nutzungsgewinn. Die weitere Nachverdichtung erzeugt noch mehr Umwelt- und Verkehrsbelastungen im Baugebiet und steht im Widerspruch zu den Zielen des Bebauungsplans.
  • Preisgünstiger Wohnraum soll entfallen, stattdessen werden 295 Appartements für Studierende gebaut, das widerspricht den grundlegenden sozialen Zielsetzungen des Bebauungsplans.
  • Die Kindertagesstätte soll neben  den Lebensmittelsupermarkt in MK 3 im Erdgeschoss angesiedelt werden,  was wohl kaum einem kinderfreundlichen Standort entspricht.

Folgende zusätzlichen Forderungen der  Fa. STRABAG sieht selbst die Stadtveraltung kritisch:

  • Bei der Fassadengestaltung soll weiter gespart werden, obwohl die Fassadengestaltung jetzt schon unbefriedigend ist. Auch dies widerspricht den Zielen des Bebauungsplans, wo es heißt, dass Architektur und Kubatur der Baukörper die Formen der Weststadt aufgreifen sollen.
  • Eine große Dachterrasse an der Bahnhofstraße im Gebäude mit den Studentenappartements (MK 3) soll entstehen. Erwartbar ist eine starke Lärmbeeinträchtigung der AnwohnerInnen in der Bahnhofstraße.

Die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße lehnt diesen Verhandlungsauftrag des Gemeinderates an den Oberbürgermeister ab.

Die BI Lebendige Bahnhofstraße erwartet stattdessen vom Gemeinderat:

1. Öffentliche Information, Transparenz und das sonst übliche öffentliche gemeinderätliche  Entscheidungsverfahren.  Zurückverweisung des nun öffentlichen Tagesordnungspunktes in die gemeinderätlichen Ausschüsse incl. dem Bezirksbeirat.

Weder wurde bisher die Öffentlichkeit ausführlich über diese Kompromisslinie informiert, noch wird der Bezirksbeirat Weststadt  in diese Entscheidung eingebunden, obwohl die Folgen für die Weststadt erheblich sind.

Lediglich in einer nichtöffentlichen Sitzung  des Bauausschusses, des Hauptausschusses und des Bezirksbeirats hat die Verwaltung einmal über den Verhandlungsstand mit STRABAG berichtet. Das widerspricht vollständig dem Geist der Leitlinien, die derzeit in einer Arbeitsgruppe des Gemeinderats zur Bürgerbeteiligung erarbeitet werden.

Die nun geplante intransparente Schnellentscheidung  wäre ein erneuter, unerträglicher Affront gegenüber einer sowieso schon skeptischen und an Bürgerbeteiligung interessierten Öffentlichkeit.  Der demokratischen Kultur in Heidelberg entstünde neuer Schaden.

2. Die Verwaltung soll zur  Vorbereitung der Entscheidung eine Bilanzierung der Vorteile und Nachteile  der STRABAG – Bauinvestition für das Heidelberger Gemeinwesen erstellen. Dazu müssen mindestens folgende Aspekte gehören:

Vorteile für die Fa. STRABAG / Nachteile für das Gemeinwesen:

  • Flächengewinn des 6. Stockwerks im Justizgebäude, wirtschaftlicher Mehrwert für STRABAG, Nachteile für das Gemeinwesen.
  • Flächengewinn durch die teilweise Überbauung der Bahnhofstraße, wirtschaftlicher Mehrwert für STRABAG unter Berücksichtigung des Kaufpreises für die Bahnhofstraße und Nachteile für das Gemeinwesen.
  • Flächengewinn durch die größere Bautiefe in MK 3, wirtschaftlicher Mehrwert für STRABAG; Nachteile für das Gemeinwesen.
  • Flächengewinn durch Überbauung des Erdgeschosses in MK 2 statt in MK 3, Nachteile für das Gemeinwesen.
  • Umwandlung des geplanten und durch den Bebauungsplan geforderten allgemeinen und kostengünstigen Wohnraums, wirtschaftlicher Mehrwert für STRABAG; Nachteile für das Gemeinwesen.
  • Einsparungen bei der Fassadengestaltung; wirtschaftlicher Gewinn für STRABAG, Nachteile für das Gemeinwesen.

Nachteile für die Fa. STRABAG / Vorteile für das Gemeinwesen

  • Flächenverlust durch den Verzicht auf die Staffelgeschosse, die durch den Bebauungsplan rechtlich zulässig gewesen wären, Vorteile für das Gemeinwesen.
  • Entgangener, kalkulatorischer Gewinn durch diesen Flächenverlust. Nachweis durch Offenlage der Baukalkulation.

Diese Form der Bilanzierung entspricht im Kern der Nachhaltigkeitsprüfung, die sowieso Bestandteil jeglichen gemeinderätlichen Beschlusses sein muss.

3. Klärung der rechtlichen Verantwortung: wer ist  für evtl. Schäden der Stadt Heidelberg, die durch das mangelhafte Bebauungsplanverfahren entstanden,  verantwortlich ?