Aktueller BI Newsletter Juli 2011
Abriss der alten Justizgebäude genehmigt
Bauausschuss genehmigt in nichtöffentlicher Sitzung den Abriss des ehemaligen Amtsgerichts, obwohl kein Neubauantrag vorliegt. Eigentlich liegt über das Planungsgebiet noch eine Veränderungssperre. Das heißt, es dürfte weder abgerissen, noch neu gebaut werden, ohne dass die Vorgaben des Gemeinderats erfüllt sind: Nämlich einen Bauantrag mit reduzierten Bauhöhen eingereicht zu haben. Genau über diese Bauhöhen gibt es noch einen heftigen Streit zwischen Stadt Heidelberg und STRABAG (s.oben). Bei andauerndem Streit besteht nun die Gefahr, dass eine jahrelange Baubrache geschaffen wird.
Man hat den Eindruck, dass die Abrissgenehmigung Teil der bekannten Salamitaktik ist: Wer A sagt, also abreißen lässt, wird auch irgendwann B sagen, also einen faulen Kompromiss mit STRABAG eingehen, was die Höhe der Gebäude betrifft.
Will STRABAG 6 Mio Euro Schadensersatz von Heidelberg ?
Kein günstiger Wohnraum – keine Kindertagesstätte – billige Fassade
Nach noch unbestätigten Gerüchten will STRABAG angeblich von der Stadt Heidelberg 6 Mio Euro Schadensersatz haben, weil sie nicht die sogenannten Staffelgeschosse bauen darf. Auf der Basis des Bebauungsplans 2008 wäre diese hohe Bebauung möglich gewesen. Ende 2010 ist dieser Bebauungsplan vom Gemeinderat außer Kraft gesetzt worden.
Die Schadensersatzforderung setzt sich zusammen aus 1,5 Mio. Euro für den Wertverlust für Grund und Boden und 4,5 Mio für entgangene Mietgewinne. Als weiteren Ausgleich will STRABAG die Gebäude tiefer bauen, also noch mehr verdichten. Die geplanten Wohnungen mit günstiger Miete (15 % der geplanten Wohnungen, 7,40 Euro je Quadratmeter) und die Kindertagesstätte möchte STRABAG auch nicht mehr bauen. Günstiger Wohnraum und Kindertagesstätte waren im städtebaulichen Vertrag von Juni 2008 mit STRABAG vereinbart worden. Stattdessen sollen nun neben teuren Wohnungen noch 295 Appartements für Studierende gebaut werden. Die eh schon sehr preisgünstige Bauweise soll noch billiger werden: STRABAG will bei den Fassaden Kosten sparen.
Weiter hört man, dass die Stadt Heidelberg bereit sei, 1,5 Mio Euro zu bezahlen. Aber, wie gesagt: das sind unbestätigte Gerüchte.
Gibt es Argumente für STRABAG-Schadensersatz ?
Das Baugebiet Bahnhofstraße/Kurfürsten-Anlage steht unter keinem guten Omen. Die bereits 2005 begonnene Misere um die Entwicklung des größten innerstädtischen Entwicklungsgebiets geht nun in eine weitere kritische Phase. Wenn die Gerüchte stimmen, will STRABAG 6 Mio Euro Schadensersatz von der Stadt Heidelberg. Denn dieVeränderungssperre und die vorgesehene Bebauungsplanänderung vermindern die maximale wirtschaftliche Verwertung dieser Grundstücke. Es stellen sich einige Fragen.
Zugelassene Bauhöhen beim Grundstückskauf 2007
STRABAG bzw. Züblin, hat die Baufläche 2007 vom Land Baden-Württemberg erworben. Zum Zeitpunkt des Erwerbs gab es nur den alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 und einen Baudichteplan der an der Bahnhofstraße eine Traufhöhe von 15 m zuließ. Zum Zeitpunkt des Kaufs durch Züblin gab es also nur ein Baurecht für Neubauten bis zu 15 m Höhe. Heute will STRABAG aber wesentlich höher bauen. Es stellt sich die Frage, ob STRABAG überhaupt einen Schaden erlitten hat, denn der Kauf fand unter anderen Bedingungen statt. Es sei denn, dass es informelle Vereinbarungen zwischen Land, Stadt und Züblin gegeben hat, die die noch gar nicht beschlossene neue Bauhöhe in Aussicht stellten. Nur: wenn es dazu keine Verträge gibt, spielen solche Hinterzimmervereinbarungen keine große Rolle.
Öffentliche Versprechungen von Züblin / STRABAG 2008 und 2009
Um das sechste Stockwerk beim Justizzentrum durchzusetzen, versprachen die Züblin/STRABAG Vertreter mehrfach in der Öffentlichkeit, bei den weiteren Gebäuden nur 4 Stockwerke in der Bahnhofstraße und 5 Stockwerke in der Kurfürsten-Anlage zu bauen. Aber: Auch diese öffentlichen Versprechungen haben nicht den Charakter eines rechtsverbindlichen Vertrags. Aus juristischer Sicht ist natürlich der Bebauungsplan maßgeblich, auf den sich STRABAG beruft. Der Bebauungsplan 2008 lässt 4 bzw. 5 Stockwerke + Staffelgeschoss zu. Weil die Heidelberger Stadtverwaltung und der beschliessende Gemeinderat 2008 unprofessionell baurechtliche Fakten schufen, die sie angeblich gar nicht wollten, hat heute STRABAG scheinbar juristische Argumente zur Hand, seine Forderung nach dem Staffelgeschoss zumindest zu erheben.
Ist die Höhe des Schadensersatzes plausibel ?
Nach eigenen Schätzungen kann STRABAG ca. 3.000 qm teuer zu vermietende Wohnfläche (Penthäuser) wegen der Veränderungssperre und des neuen Bebauungsplans nicht herstellen und deswegen auch nicht verkaufen. Wenn nun STRABAG für ca. 3.000 qm Fläche einen wirtschaftlichen Schaden von ca. 6 Mio Euro geltend machen will, sind das pro qm Wohnfläche ca. 2.000 Euro. Nach fachkundiger Meinung liegen die Herstellungskosten des geplanten Baukörpers durchschnittlich nicht höher als 2.000 Euro bis 3.000 Euro je qm Nutzfläche, inkl. Nebenflächen und Nebenkosten. Aber ohne unternehmerischen Gewinn. Mit unternehmerischen Gewinn ( 2.000 Euro je qm)kostet ein Quadratmeter dann ca. 4.000 bis 5.000 Euro. 2.000 Euro je qm Wohnfläche sind eine durchaus gute Gewinnmarge für STRABAG.
Aber: Da das 6. Stockwerk des Justizzentrums ein Entgegenkommen für das Land und STRABAG war, müssten die dadurch gewonnene 2.000 qm Fläche mit dem kalkulatorschen Verlust der nicht genehmigungsfähigen Staffelgeschosse gegengerechnet werden.
Aber auch diese Rechnung hat einen Haken: denn STRABAG müsste ja gar kein Kapital einsetzen, um Staffelgeschosse zu bauen. Wer nichts investieren muss, darf dann auch nicht seinen vollen unternehmerischen Gewinn als entgangen einfordern.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Stadt Heidelberg äußerst großzügig öffentliche Erschließungskosten in Höhe von ca. 1,2 Mio Euro übernommen hat (siehe nebenstehende Rechnung), dann sollte STRABAG es einfach mal gut sein lassen. Das ist natürlich naiv gedacht.
Letzte Frage: Wer trägt denn die Verantwortung für dieses Ungemach ?
Diese Antwort ist vergleichsweise einfach:
1. Das Stadtplanungsamt, als aufstellende Fachbehörde, das wissentlich einen Bebaungsplan vorgelegt hat, der nicht den öffentlichen Versprechungen entsprach.
2. Oberbürgermeister und Baubürgermeister (damals Prof. Dr. Rhaban von der Malsburg, CDU) als Verwaltungsverantwortliche und Chefs des Stadtplanungsamt und natürlich
3. der damalige konservativ-bürgerliche Block im Gemeinderat, der den Bebauungsplan beschlossen hat. In diesen Kreisen gibt es genügend juristischen Sachverstand, der die Rechtslage einschätzen konnte.
Wenn tatsächlich Schadensersatz an STRABAG fließen würde: Es ist anzunehmen, dass keiner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Auf jeden Fall ist es richtig, den juristischen Streit vor Gericht zu suchen. Denn dort müsste STRABAG seine gesamte Baukalkulation zur Begründung seines Schadensersatzanspruches öffentlich darlegen.
Welcher Konzern macht das schon gerne?
6 Mio Euro: damit könnte man bspw. 30 Wohnungen je 100 qm günstigen Wohnraum herstellen.
Lohnen sich die Geschäfte mit STRABAG für Heidelberg
Ca. 1.500 qm der Bahnhofstraße wurden an den Investor STRABAG verkauft. Der Verkaufserlös müsste ca. 1,5 Mio Euro betragen haben, wenn man die Weststädter Grundstückspreise zu Grunde legt. Wieviel Geld tatsächlich geflossen ist, bleibt das Geheimnis des Heidelberger Gemeinderats und der Stadtverwaltung. Bekannt ist nur, welche Umbaukosten, die durch den Bebauungsplan enstehen, die Fa. STRABAG im öffentlichen Straßenraum übernommen hat. Die folgende Tabelle listet diese Kosten auf:
Nebenkosten des Neubaus Justizzentrum und STRABAG Gebäude, Kostenverteilung zwischen STRABAG und Stadt Heidelberg
Beträge in Euro
Gutachten: 53.000; davon STRABAG 22.000, Stadt Heidelberg 31.000
Leitungsverlegungen: 2.300.000,;davon STRABAG1.872.000, Stadt Heidelberg 428.000
Umbau Kurfürsten-Anlage: 1.946.690; davon STRABAG 243.000, Stadt Heidelberg 1.703.690
Umbau Bahnhofstr.: 1.297.000 davon STRABAG 648.500 , Stadt Heidelberg 648.500
Neubau verlängerte Kleinschmidtstr.: 226.300; davon STRABAG 226.300 , Stadt Heidelberg 0
Neubau verlängerte Goethe-u. Häusserstr.: 517.740; davon STRABAG 0, Stadt Heidelberg 517.740
Neubau Platz vor Justizgebäude: 396.000; davon STRABAG 79.200, Stadt Heidelberg 316.800
Gesamtkosten: 6.736.750; davon STRABAG 3.091.020, Stadt Heidelberg 3.645.730
Alle durch STRABAG übernommenen Kosten sind allerdings im engeren Sinne Kosten, die ausschließlich durch die STRABAG-Baumaßnahmen entstehen. Sie dürften also nicht auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Die Stadt HD hat darüber hinaus noch mindestens 1,2 Mio Euro öffentliche Mittel aufgewendet, um das Umfeld der STRABAG- Gebäude neu herzustellen.
Für STRABAG hat sich das Geschäft wohl gelohnt.
Asbest: Vorhanden oder nicht vorhanden?
Der Bauausschuss hat den Abriss der alten Amtsgerichtsgebäude genehmigt, obwohl noch kein Bauantrag für den Neubau vorliegt, wegen des oben dargestellten Streits. Rechtlich ist das wohl möglich.
Es ist also damit zu rechnen, dass der Abriss im Sommer beginnt. Man darf gespannt sein, ob und wie die AnwohnerInnen vorab über den Abriss, über Sicherungsmaßnahmen wegen der angeblich hohen Asbestbelastung in den alten Gebäuden und über die erheblichen Lärm- und Staubbelästigungen informiert werden.
Beim aktuellen Abriss des sogenannten Saalgebäudes wurde darauf verzichtet. Es hat sich auf einmal auch herausgestellt, dass es dort überhaupt keine Asbestbelastung gibt. Was ja gut ist. Nur: Der gesamte Abriss der Gebäude wurde hautpsächlich mit der Asbestbelastung begründet.
Informationen aus fachkundigen und objektkundigen Kreisen lassen folgenden Schluss zu:
Eine Fachmeinung behauptet, dass ein Abriss der Gebäude nicht mit der Asbestbelastung zu begründen sei, denn es gab und gibt keine nennenswerten akuten Asbestbelastungen in den Gebäuden. Der dort vorhandene Asbest ist allenfalls auf den
konstruktiven Metallträgern und in den mobilen Zwischenwänden vorhanden. Wenn sich also nichts am Gebäude ändert, wird kein Asbest freigesetzt. Eine Belastung von Personen, AnwohnerInnen und Arbeitskräften ist dann nicht vorhanden.
Der Abriss war nicht alternativlos !
Die Gebäude sind aber in einem schlechten energetischen Gesamtzustand. Es hätte deshalb Sanierungsbedarf gegeben, der dann doch zu Asbestproblemen bei den durchzuführenden Arbeiten geführt hätte. Die as-bestbelasteten Gebäudeteile hätten bearbeitet werden müssen.
Diese Art der Sanierung fand wohl beim Zollamt statt, das vor ca. 20 Jahren vollständig entkernt und neu aufgebaut wurde.
Diese Form der Sanierung stand aber beim Amtsgericht nicht zur Debatte, weil sie angeblich zu teuer, nicht den modernen Raum-anforderungen der Justiz und vor allem nicht dem finanziellen Interesse des Landes Baden-Württemberg genügt hätte.
Deshalb haben das Land Baden-Württemberg und STRABAG den Abriss der Gebäude und den Neubau der Justiz in verdichteter Form vorgezogen. Dadurch konnten auch große Teile der frei werdenden Bauflächen an die Fa. STRABAG verkauft werden. Angeblich zum finanziellen Nutzen des Landes Baden-Württemberg. Was aber erst noch zu beweisen ist.
Der jetzige Abriss der alten Amtsgerichts- und Finanzamtsgebäude erfordert einen gigantischer energetischen Aufwand. Das kann jeder Laie beim Abriss beobachten. Die Substanz dieser Gebäude ist mehr als stabil. Eine vergleichende ökologische Bilanz zwischen Abriss, Neubau und energetischer Sanierung hat weder die Umwelthauptstadt Heidelberg, noch das Land Baden-Württemberg eingefordert oder gar erstellt. Zumindest ist davon nichts bekannt.
Möglich und sinnvoll wäre gewesen, die Gebäude umfassend zu sanieren, die Fassaden zu verändern und eine neue Nutzung dort unterzubringen. Die Justiz hätte bspw. problemlos in der Bahnstadt ihr volles Raumprogramm realisieren können. Das hätte viel politischen Ärger erspart.
Es wird nun also abgerissen.
Ob und wo tatsächlich asbesthaltige Baustoffe in den Bestandsgebäuden vorhanden sind, kann auch das Umweltamt bis jetzt nicht angeben. Das haben Nachfragen der BI Lebendige Bahnhofstraße ergeben. Ein Schadstoffkataster gibt es bis dato auch noch nicht. Vor dem Abriss angeblich belasteter Gebäude ist ein Schadstoffkataster eigentlich gesetzlich vorgeschrieben.
Das Umweltamt untersucht stattdessen abschnittsweise die Baukörper auf Belastungen während des Abrisses und veranlasst dann die notwendigen Sicherheitsauflagen gegenüber dem Bauträger und den durchführenden Firmen. Information der Öffentlichkeit über den Abriss und evtl. entstehende Beeinträchtigungen der AnwohnerInnen, zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen usw. seien Aufgabe von STRABAG. Das meint das städtische Umweltamt. Dass STRABAG aber keine befriedigende Informationspolitik mache, ärgert auch das Umweltamt, erfuhr die BI Lebendige Bahnhofstraße. Warum das Umweltamt keine eigene Informationspolitik betrieben habe, diese Frage blieb leider unbeantwortet.
Kommentar
Man muss den Eindruck gewinnen, dass weder die Justiz, noch STRABAG und auch nicht die Stadt Heidelberg beim Thema Asbest mit dem sachunkundigen Bürger ehrlich und fair umgegangen ist und bis heute auch nicht umgeht. Stattdessen wurde das Asbest-thema instrumentalisiert, um den Bebauungsplan und den Neubau der Justiz durchzupeitschen.
Die von der Justiz, der Stadtverwaltung und auch von GemeinderätInnen ständig erhobene Behauptung, der Abriss der Gebäude sei vor allem aus Gründen des Schutzes der dort arbeitenden Menschen zwingend notwendig und damit alternativlos, ist unhaltbar. Das ist eine vorgeschobene Begründung für einen großen Immobiliendeal in zentraler städtebaulicher Lage in Heidelberg zu Lasten der AnwohnerInnen und einer qualitativ guten Stadtentwicklung.
Dass der internationale Baukonzern STRABAG an einem Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von ca. 100 Mio Euro ein grosses Interesse hat und nichts unversucht lässt, um dieses Bauvorhaben maximal umzusetzen, und dabei auch die Öffentlichkeit mit falschen Versprechungen hinters Licht führt, verwundert nicht. Denn das Kapital kennt keine moralischen und demokratischen Grenzen und Prinzipien bei der Durchsetzung der ökonomisch maximalen Rendite. Es sei denn, die Politik und der Staat (Kommune und Land) würden diese Grenzen wirkungsvoll setzen.
Wie man weiß, war das zu viel verlangt. Das beunruhigt die aktive Bürgerschaft.
Zu fordern ist nun, dass vor Beginn des Abrisses der drei noch stehenden Gebäude die Öffentlichkeit endlich umfassend und ehrlich über die tatsächliche Belastung mit Asbest und anderen Schadstoffen unterrichtet wird.
Die Karten müssen nun auf den Tisch !
Eines der wesentlichen Ziele des Bebauungsplans ist die bessere städtebauliche Verbindung zwischen Weststadt und Bergheim. Die Barrierewirkung der stark befahrenen Kurfürsten-Anlage soll reduziert werden. Die Verkehrskonzepte Bahnhofstraße und Kurfürsten-Anlage sind deshalb auch Bestandteil des Bebauungsplans. Wenn dieser nun geändert wird, kann also auch Einfluß auf diese Konzepte genommen werden.
Bei der Umsetzung dieser Ziele sollte die Verkehrsplanung vor allem FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Blick haben, denn diese VerkehrsteilnehmerInnen sind am meisten durch die trennende Wirkung der Kurfürsten-Anlage beeinträchtigt.
Planung Kurfürsten-Anlage
Den Verkehr von den motorisierten Rädern auf die menschlichen Füße stellen
Immerhin bewegen sich in der Kurfürsten-Anlage mehr Menschen zu Fuß oder mit dem Rad als mit dem Auto (s. nebenstehende Zahlen). Hinzu kommt, dass die WeststädterInnen ca. 26 % aller Wege in der Stadt zu Fuß, 32 % mit dem Rad, 27 % mit dem ÖPNV und nur 15 % mit dem Auto zurücklegen (Untersuchung der Stadt Heidelberg, April 2011). In der Gesamtstadt sieht es nicht viel anders aus. Die Mehrzahl der BürgerInnen bewegt sich also ökologisch bewusst fort. Dieser Trend muß durch eine noch stärker ökologisch orientierte Verkehrsplanung, nicht nur in der Kurfürsten-Anlage, unterstützt werden.
Dazu braucht es aber andere Verkehrskonzepte als die, die bisher angestrebt werden. Aktuell wird dem Straßenbahnverkehr und dem Autoverkehr freie Fahrt gegeben, zum Nachteil von RadfahrerInnen und Fußgänger-Innen. FußgängerInnen und RadfahrerInnen werden deswegen auch in Zukunft lange Wartezeiten an den Ampeln auf Aufstellflächen haben, die immer noch zu knapp bemessen sind.
ZAHLEN + FAKTEN
In einer Stunde sind in der Kurfürsten-Anlage unterwegs *:
Autos: ca. 1.200
Zählung Stadt HD am 14.11.2007, 16.00 -17.00
Am Fußgängerübergang Sparkasse
( 6.4.2011, 16.00 bis 17.00) eigene Zählung der BI Lebendige Bahnhofstraße
RadfahrerInnen: ca. 300
FußgängerInnen: ca. 600
WeststädterInnen benutzen für Ihre täglichen Wege *
Die eigenen Füße: 26 %
Das Rad: ca. 32 %
Öffentlicher Nahverkehr: ca. 27 %
Das Auto: 15 %
Ampelwartezeiten am Übergang Sparkasse
Für FußgängerInnen und RadfahrerInnen:
Durchschnittlich29 bis 64 Sekunden *
Meistens, nach eigener Messung:290 Sekunden
Für Autos:Durchschnittlich 3 bis 7 Sekunden*
Für eine Straßenbahn: *Durchschnittlich 25 bis 34 Sekunden
Geplante Mobilitätsqualitäten*
Autos + Straßenbahn: sehr gut bis gut
FußgängerInnen + RadfahrerInnen:Ausreichend bis ungenügend
geplante Aufstellfächen an den Fuß- + Radübergängen:
Rad: 2 m x 3 m
Länge eines Rads mit Kinderanhänger: ca. 3,50 m
Quellen: * Verkehrsgutachten 2008, 2009 + Mobilitätssteckbrief Heidelberg, zu finden unter: www.heidelberg.de oder
Dachbegrünung a`la STRABAG
Begrünte Dächer versprach der Bebauungsplan 2008 als Ersatz für die 18 schönen, grossen Bäume, die in der Bahnhofstraße zum Nutzen der Justiz und von STRABAG fallen mussten.
Das Dach des Justizzentrums sieht immer noch recht braun aus. Ob sich da noch was tut ?
Fuchs`sche Villa
Die sogenannte Fuchs`sche Villa in der Goethestraße / Häusserstraße wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Verkauf angeboten. Früher war dort das Kreiswehrersatzamt tätig. Es ist zu befürchten, dass ein Investor das Gebäude abreisst, obwohl Denkmalschutz und eine Anlagenschutzsatzung für den Garten vorhanden sind. Die dadurch freiwerdende Baufläche könnte erheblich verdichtet neu bebaut werden.
Die Bunte Linke hat im Gemeinderat für den Bereich der Fuchsschen Villa die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungsperre beantragt.
Die Bunte Linke teilt mit: „ Bei der Fuchsschen Villa werden Renovierungskosten in einer Höhe genannt, die es einem Investor ermöglichen könnten, das Gebäude trotz des bestehenden Denkmalschutzes abzureißen und das Areal neu zu bauen.
Beim Denkmalschutz droht immer wieder die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit: Wenn ein Investor das Gebäude nicht zu Kosten renovieren kann, die über die Nutzung erwirtschaftet werden können, muss einem Abrißantrag stattgegeben werden. Nach § 34 BauGB kann er dann im Bauantrag auf die Umgebungsbebaung rekurrieren, die deutlich höher ist. Er kann dann nicht nur auf diese Höhe bauen, sondern auch ein weiteres Stockwerk einfügen, da die Geschosse in der Gründerzeit deutlich höher gebaut wurden als heute. Dies macht auch einen hohen Aufpreis der Immobilie für ihn interessant.
In bezug auf die Erhaltungssatzung ergibt sich aus unserer Sicht folgendes Problem: Der westliche Bereich des Gartens ist z.Zt. gepflastert. Für ihn kann also ein Schutz “der Gartenanlage” nicht in Anspruch genommen werden. Das Anwesen wäre aber durch eine Bebauung dieser Fläche, für die eine First- und Traufhöhe nach § 34 – also entsprechend der Umgebungsbebauung – beantragt werden könnte, ernsthaft beeinträchtig. Dort stehen auch kulturgeschichtlich interessante Nebengebäude.
Mit einem Bebaungsplan kann die Kubatur der Bebauung auf den jetzigen Stand festgeschrieben werden. Das macht es für den Investor dann in der Regel wenig interessant, die Abbruch und Nachverdichtungsschiene zu fahren. Und ein Bebauungsplan hat natürlich auch Einfluss auf den Grundstückspreis.
Die Bunte Linke hat einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf den Weg gebracht. Sie sieht aber im Augenblick noch keine Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss„.
Wie bei der Bahnhofstraße könnte massiver Bürgerprotest die noch unschlüssigen GemeinderätInnen zur Rettung dieses Gründerzeitensembles motivieren.
ARCHIV:
Dezember 2010:
Gemeinderat Heidelberg beschließt Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße
SPD / Grüne / Generation HD /GAL / Heidelberg pflegen und erhalten / Bunte Linke, Die Linke beschließen gegen die Stimmen von CDU / Heidelberger / FWV / FDP und OB Würzner die erneute Änderung des gerade 2008 beschlossenen Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße.
Grund: Die Bauhöhen sollen begrenzt werden, da der Bauinvestor STRABAG / Züblin entgegen seiner Versprechungen, die maximalen Bauhöhen ausnutzen will. Die BI Lebendige Bahnhofstraße mobilisierte gegen diese Absicht; der Gemeinderat hat sich dankenswerter Weise in seiner Mehrheit der Ansicht der BI angeschlossen.
Der Beschluss lautet:
1. Der Gemeinderat beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurfürsten-
Anlage / Bahnhofstraße die Änderung des Bebauungsplans mit der Festsetzung einer
Höhenbegrenzung auf der Basis des 1. Preises des Wettbewerbs vor der
Überarbeitung.
2. Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre, die aufgehoben wird, sobald
ein Bauantrag der STRABAG vorliegt, der die Vorgaben des Bebauungsplans auf der
Basis des 1. Preises des Wettbewerbs vor der Überarbeitung erfüllt.
Abstimmungsergebnis: beschlossen mit 21 :16 : 0 Stimmen
Der Gemeinderat ging aber nicht auf die weitergehenden Forderungen der Bürgerinitiative und auf das Schreiben von über 30 Heidelberger BürgerInnen ein, wo eine breite Beteiligung der Bürgerschaft am Änderungsverfahren eingefordert wurde.
Denn: mit der Begrenzung der Bauhöhen sind keineswegs die vielen Folgeprobleme der erheblichen Nachverdichtung im Planungsgebiet gelöst ( Verkehr, Parkplätze, Lärm, Strukturwandel im Einzelhandel usw.)
Auch hat der Beschluss des Gemeinderats einen verfahrenstechnischen Webfehler: Wenn nämlich die beschlossene Veränderungssperre über das gesamte Gebiet aufgehoben werden würde, sobald die FA. Strabag einen in der Bauhöhe reduzierten Bauantrag einreicht, dann wäre es möglich, in den anderen Baufeldern ( Zollamt, Fläche zwischen Justizgebäude und Rohrbacher Straße ) trotzdem auf der Basis des 2008 erlassenen Bebauungsplan wieder höher zu bauen.
Auch deshalb hat die BI Lebendige Bahnhofstraße eine erneute, bürgerbeteiligte offene Debatte eingefordert.
Was bisher so geschah:
Leserbrief an die RNZ zum “Polizeieinsatz” in der Bahnhofstraße
23.1.2009
Wir sind gegen den Bebauungsplans Bahnhofstraße und haben an den Aktionen gegen die Baumfällaktion am 6.11.2008 in der Bahnhofstraße teilgenommen. Wir sind uns dabei bewusst gewesen, dass unsere Widerstandshandlung ( wegtragen lassen, sich am Bauzaun festhalten usw. ) zu einem Einsatz der Ordnungskräfte führen würde. Wir klagen deswegen auch die Mehrzahl der eingesetzten Polizeikräfte nicht an. Denn diese machten ihren Job erkennbar an diesem Tag in der übergroßen Mehrheit überhaupt nicht mit Begeisterung, was einige auch direkt den Demonstranten gegenüber so ausdrückten. Wie üblich müssen diese Menschen ihren Kopf für falsche politische Entscheidungen hin halten. Was uns aber wirklich überraschte, war, dass kommunale Gemeindevollzugsbeamte ( Blaumänner ) als Teil der örtlichen Polizei an den Räumungsaktionen teilnahmen. Einer der beteiligten Gemeindevollzugsbeamten zeichnete sich durch besondere Härte aus, die wir selbst hautnah erlebten. Er war nicht so besonnen, wie sich die sicherlich besser ausgebildeten regulären Polizeikräfte an diesem Tag in der Regel verhielten.Zu kritisieren ist aber nicht nur dieser Beamte, sondern vor allem die vorgesetzten Dienstbehörden der Stadt Heidelberg ( Ordnungsamt, unterste Polizeibehörde, Bgm. Erichson ), die nicht vorbereitete MitarbeiterInnen zu solchen Einsätzen abordnen. Wir haben unsere Auffassung bereits dem zuständigen Amt persönlich mitgeteilt. Es ist weder klug, noch besonders bürgernah, „Blaumänner“ zu solchen Einsätzen zu schicken. Das sollte der eigentlich Punkt der öffentlichen Kritik sein, die leider so nicht stattfindet. Besonders die Grüne Partei, die nun den Einsatz öffentlich thematisiert, sollte vielleicht ihren direkten Draht zu ihrem Bürgermeister nutzen, um das erstmal intern zu diskutieren und solche Vorfälle zu verhindern. Auch wäre es für die Demonstranten am 6.11.2008 hilfreich gewesen, wenn der eine oder andere Gemeinderat vor Ort gewesen wäre. Dann hätten sich diese auch ein Bild von der Gesamtlage machen können. Sie hätten dann bspw. auch sehen können, wie MitarbeiterInnen des Landgerichts applaudierend die Baumfällaktion von ihren Bürofenstern aus begleiteten. Wenn sich nun der Landgerichtspräsident Michael Lotz öffentlich zum Hüter des guten Stils ( siehe RNZ v. 17.1.2009 ) aufschwingt, dann hat er in seinem eigenen Hause noch viel zu tun, bevor er die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße wegen ihrer Aktionen gegen den unsäglichen Bebauungsplan kritisiert.
Wolfgang Gallfuß, Claudia Köber, Ringstraße 9, 69115 Heidelberg
Leserbrief zu „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch guter Stil“
Neujahrsempfang im Landgericht, Kritik an Neubau-Gegnern / RNZ 17./18.1.09
Wieso macht es die Gesundheit der Mitarbeiter der Justiz erforderlich, dass man unkritisch diesem unsäglichen Neubauprojekt zustimmt? Hier werden Menschen in einen Justizturm eingepfercht, anstatt großzügig zwei Gebäude mit besseren Arbeitsbedingungen hinzustellen, wie es die BI „Lebendige Bahnhofstraße“ vorschlug. Damit hätten auch die Bäume bleiben können. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, die Gesundheit der Mitarbeiter gegen die Bäume aufzuwiegen. Da wird doch die Fürsorgepflicht des Landes auf die Lokalpolitik und die Bürgerinitiative abgewälzt und das Land wäscht seine Hände in Unschuld.
Das Poster mit den Namen und Bildern der Gemeinderäte, die mit äußerst knapper Mehrheit dafür gestimmt haben, hat nun wirklich nichts Diskriminierendes, oder stehen sie nicht zu ihrem Beschluss? Wo ist da eine „Verletzung des Gebotes der Fairness“, wie Landgerichtspräsident Lotz meint?
Die Absicht ist deutlich: Vorwürfe gegenüber den Meinungsgegnern, indem man sie diskreditiert und zu Schmuddelkindern macht. Dann doch lieber stillos, aber der Demokratie und Offenheit verpflichtet.
Roswitha Claus
Rohrbacher Str. 27
69115 Heidelberg
Bauprojekt Bahnhofstraße muss auch
in Zukunft öffentlich und kritisch begleitet werden !
Obwohl es massive Einsprüche und Bedenken aus der Bürgerschaft gegen den Bebauungsplan Bahnhofstraße – Kurfürsten-Anlage gab, hat der Gemeinderat mit äußerst knapper Mehrheit, letztlich mit der Stimme des Oberbürgermeisters und der abwesenden Stimme des grünen Gemeinderats Christian Weiß, den Bebauungsplan beschlossen. Gegen die darauf unmittelbar folgende Baumfällaktion (17 großkronige Bäume wurden geopfert) gab es aktiven und erheblichen Widerstand von BürgerInnen. Leider konnte die Fällaktion nicht verhindert werden, obwohl es machbare Alternativen zur Rettung der Bäume gegeben hätte. OB Würzner wollte diese aber aus Kostengründen nicht umsetzen.
Mittlerweile ist das alte Finanzamt abgerissen; der Neubau beginnt im Frühjahr. Die Bahnhofstraße wird um ca. 12 m verschmälert. Die neuen Gebäude werden bis zu 6 Stockwerke hoch. Es entsteht eine sehr enge Straße. Die Architektur des neuen Justizzentrums ist unsäglich. Das Projekt wird in der fragwürdigen Form der PPP (public–private-partnership) realisiert. Eine für die Öffentlichkeit langfristig sehr teure, für die Investoren aber sehr einträgliche Privatisierung öffentlichen Eigentums.
Es gibt nach wie vor eine Fülle ungeklärter Probleme in Folge der Neubebauung in der Bahnhofstraße:
- Erhebliche Umsatzrückgänge von Geschäften in der Bahnhofstraße sind schon jetzt feststellbar.
- Architektur des zweiten Bauabschnitts (zwischen Justizzentrum und Römerkreis): Die BI fordert einen Architekturwettbewerb, um zumindest das Allerschlimmste zu verhindern und eine Veränderung des Bebauungsplans, damit die alte Breite der Bahnhofstraße in den weiteren Bauabschnitten erhalten bleibt.
- Ruhender und fließender Verkehr: Die Nutzflächen werden durch die Neubauten verdoppelt. Weder sind die vorhandenen Straßen noch die vorhandenen und künftigen Parkplätze für diesen Zuwachs angemessen ausgelegt.
- Folgeprobleme des Verkehrs: Wachsende Feinstaubbelastung, Lärmbelästigung, Beeinträchtigung der ökologisch verträglichen Fortbewegung (Fahrrad, Fußgänger) usw.
- Wie sehen die vorgesehenen neuen, zusätzlichen Übergänge für FußgängerInnen und RadfahrerInnen von der Weststadt nach Bergheim über die Kurfürsten-Anlage aus? Oder werden diese der grünen Welle für Autos geopfert ?
Es gibt viel zu tun!
Bei den Gemeinderatswahlen am 7. Juni 2009: Keine Stimmen für die BefürworterInnen des Bebauungsplans Bahnhofstraße / Kurfürsten-Anlage.
CDU: Margret Dotter, Kristina Essig, Monika Frey-Eger, Jan Gradel, Ernst Gund, Werner Pfisterer, Heinz Reutlinger, Hans-Günther Sonntag, Klaus Weirich, Otto Wickenhäuser
HD’ler:Wolfgang Lachenauer, Karlheinz Rehm, Lore Schröder-Gerken,
FDP: Karl Breer, Margret Hommelhoff, Annette Trabold
FWV: Ursula Lorenz, Klaus Pflüger, Nils Weber, Karl-Heinz Winterbauer
November 2008:
Stellungnahme der BI Lebendige Bahnhofstraße zum gemeinsamen Beitrag der Fraktionen SPD, CDU, Heidelberger, FWV, FDP und Grüne zum „Bebauungsplan Bahnhofstraße und Justizzentrum“ im Stadtblatt 19. 11. 2008
Als gute Demokraten respektieren wir, die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße, die Entscheidung einer – wenn auch äußerst knappen Mehrheit – des Gemeinderats zum Bebauungsplan Bahnhofstraße.
Als Bürgerinnen und Bürger eines demokratisch verfassten Gemeinwesens können allerdings auch wir von unseren gewählten. Repräsentanten Respekt und Achtung erwarten. Leider mussten wir jedoch diesen Respekt vielfach vermissen:
In einer öffentlichen Veranstaltung lange vor der ersten Abstimmung gab der größte Teil der versammelten Stadträte den Bürgern gegenüber vor, die ganze Sache sei leider schon gelaufen und der Prozess unumkehrbar.
Sie warfen den Bürgern vor, nicht schon früher – bei Vorlage des Ideenwettbewerbs – interveniert zu haben.
Sie ließen die Bürger im Unklaren über die Absprachen zwischen Verwaltung und Investor.
Sie behaupteten wider besseres Wissen, das Konzept des Ideenwettbewerbs entspreche voll und ganz den Vorstellungen des Investors und der Verwaltung.
Sie waren und sind zu feige, ihr Recht und ihre Pflicht wahrzunehmen, die Verwaltung und den Investor zumindest zu einer Orientierung ihrer Pläne an den Vorgaben des von ihnen selbst verabschiedeten Ideenwettbewerbs zu veranlassen.
Sie ignorierten auch die vielen von den Bürgern vorgetragenen Kompromissvorschläge und wischten sie als für den Investor unzumutbar vom Tisch.
Sie stellen sich damit auf die Seite der Profitinteressen des Investors und gegen die Wünsche und Bedürfnisse der Anwohner und des gesamten Stadtteils.
Sie haben damit die einmalige Chance vertan, einen vorzeigbaren Beitrag zur Aufwertung eines markanten und sensiblen Stadtquartiers beizutragen.
Sie erwarten jetzt eine „Versachlichung der Diskussion“, nachdem sie sich einer sachlichen Auseinandersetzung strikt verweigert hatten.
Der Gemeinderat hat entschieden, wenn auch nur mit äußerst knapper Mehrheit. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben selbstverständlich das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, wer für diese Entscheidung die Verantwortung trägt. Es gehört durchaus auch zu den Pflichten eines gewählten Volksvertreters, den Bürgern gegenüber in seinen Entscheidungen erkennbar zu sein, diese zu begründen und zu verantworten. Insofern sind die Plakate auch als Aufforderung an die Stadträtinnen und Stadträte zu verstehen, sich den vielen offenen Fragen zu stellen.
Hilde Stolz, Roswitha Claus, Regina Kadel, Alex Füller
Juni 2008:
Fristgerecht zum 20.6.2008 legten über 60 BürgerInnen einen umfangreichen und detaillierten Einwand gegen den Bebauungsplan Weststadt – Kurfürsten-Anlage ein. Einspruch gegen den Bebauungsplanentwurf Heidelberg-Weststadt-Kurfürsten-Anlage
Nun ist wieder die Verwaltung und der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am Zuge. Beide müssen sich mit diesen Einwänden befassen und eine endgültige Entscheidung über den Bebauungsplan treffen. Ob diese Entscheidung noch vor den Sommerferien 2008 getroffen wird, ist im Moment noch nicht absehbar. Die BI Lebendige Bahnhofstraße wird im Juli alle Fraktionen des Gemeinderates um ein Gespräch bitten. Schließlich ist der Entwurf des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs nur mit der geringst möglichen Mehrheit von einer Stimme Ende April 2008 vom Gemeinderat verabschiedet worden. Es kann nicht sein, dass dieser heftig umstrittene Bebauungsplanentwurf mit weitreichenden Folgen für Heidelberg mit dieser knappen Mehrheit erneut vom Gemeinderat endgültig verabschiedet wird.
Würzner bewegt Heidelberg !
Man darf allerdings das Schlimmste befürchten, wenn man das Abstimmungsverfahren im Gemeinderat am 26.6.2006 als Maßstab nimmt: OB Würzner lässt einfach so lange abstimmen, bis ihm das Abstimmungsergebnis passt. Es scheint so, als ob dieser Bebauungsplan für die Stadtspitze eine so hohe Bedeutung hat, dass sie bereit ist, alle demokratische Spielregeln außer Kraft szu setzen. Die Frage ist nur, wie lange sich Gemeinderat und BürgerInnen sich solch ungewöhnliche Verfahren noch gefallen lassen. Eines ist klar: Würzner bewegt Heidelberg !
Zusammengefasst kommt der BürgerInneneinwand zu folgendem Ergebnis:
An die Stadt Heidelberg, Herrn Oberbürgermeister Dr. E. Würzner und an alle GemeinderätInnen der Stadt Heidelberg
Wir appellieren an den Gemeinderat der Stadt Heidelberg, seine Entscheidung über den Bebauungsplan unter Abwägung aller gemeinwohlorientierten Interessen zu treffen und sich nicht von sachfremden Interessen leiten zu lassen.
Das finanzielle Interesse des Landes Baden-Württemberg an einer kurzfristig kostengünstigen Lösung des Neubaus des Justizzentrums darf nicht zu Lasten von Stadtbild, Verkehr, Klima und den gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung gehen.
Auf keinen Fall darf das wirtschaftliche Interesse des Investors Züblin an einer dichten Bebauung das Gemeinwohlinteresse aushebeln.
Zusammengefasst stellen wir fest:
1. Die qualitativen Vorgaben des städtebaulichen Wettbewerbs (2006) zum Planungsgebiet sind durch den Bebauungsplanenwurf nicht erfüllt. Es gibt erhebliche Abweichungen zur angestrebten städtebaulichen Qualität und zu verschiedenen stadtpolitischen Grund¬satzbeschlüssen des Gemeinderates der Stadt Heidelberg aus den letzten Jahren.
2. Die schlechte Qualität des Bebauungsplanentwurfs beeinträchtigt und verschlechtert nachhaltig
• die Lebenssituation der im Planungsgebiet und angrenzenden Gebieten lebenden und arbeitenden Menschen;
• die städtebauliche Gesamtlage Heidelbergs, insbesondere die Einbindung der Stadt in das Landschaftsbild Heidelbergs;
• die Verkehrssituation und damit auch
• die Belastung durch Lärm, Feinstaub, CO2 usw.;
• die klimatischen Lebensbedingungen von Menschen und Tieren;
• die Werterhaltung des Eigentums der Eigentümer der südlichen Bahnhofstraße.
3. Es gibt kein schlüssiges und widerspruchsfreies Verkehrskonzept für das Planungsgebiet und die angrenzenden Zubringerstraßen. Die den verkehrlichen Berechnungen zu Grunde liegenden Verkehrsdaten sind fehlerhaft und gehen von falschen Annahmen aus. Es fehlen wesentliche Gutachten und Aussagen zur Umweltbelastung durch Feinstaub, Abgase usw. die durch den wachsenden Verkehr bedingt sind. Auch sind die Probleme des ruhenden Verkehrs nicht gelöst.
4. Die geplanten Gebäude beeinträchtigen das Mikroklima im und um das Bebauungsgebiet; die geplante Bebauung entspricht nicht den Empfehlungen des Klimagutachtens der Stadt Heidelberg aus dem Jahr 1995.
5. Wesentliche Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplanes (STEP) werden nicht berücksichtigt.
6. Eine abwägende Überprüfung des Bebauungsplanes entsprechend §1 Abs 5-7 BauGB ist nicht erkennbar.
7. Die Stadt Heidelberg ist während des Zeitraums der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs nicht ihrer Pflicht nachgekommen, schriftlich formulierte Fragen zum Bebauungsplan zu beantworten. Das behindert die legitime demokratische Teilhabe von BürgerInnen.
8. Es ist zweifelhaft, ob die vordringliche Aufgabe öffentlicher Bauleitplanung, dem „Wohl der Allgemeinheit“ zu dienen, mit diesem Bebauungsplan erfüllt wird.
Eine Chronologie des Bebauungsplanverfahrens: Anspruch des Wettbewerbs, Wettbewerbsergebnis und Qualität des Bebauungsplans und daraus sich ergebende rechtliche Fragen
MdB Lothar Binding zur Nachverdichtung: Eine noch so moderne Marketingstrategie hat keine Chance, wenn die Menschen in Heidelberg und die Gäste Heidelbergs spüren, dass die Behutsamkeit der Stadtentwicklung verloren gegangen ist…..Brief L.Binding an OB Würzner wegen Nachverdichtung
Auszüge aus einem Klimagutachten der Stadt Heidelberg aus 1995 zu den Folgen der Nachverdichtung in der Bahnhofstraße….Nachverdichtung Bahnhofstraße und Folgen für das Stadtklima
Stand der Unterschriftenaktion am 17.1.2008: ca. 1. 700 Personen haben bisher die Eingabe an die Stadt Heidelberg gegen die massive Neubebauung der Bahnhofstraße unterschrieben. Die Unterschriftensammlung läuft weiter, vor allem in den Geschäften in der Bahnhofstraße.
Ansicht des geplanten Behördenzentrums in der Bahnhofstraße: 6 Stockwerke hoch, die Bahnhofstraße wird um ca. 14 m schmaler. Die Bäume werden gefällt.
Neues Einkaufszentrum in der Bahnhofstraße ? Geplant sind ca. 7000 m2 neue Einzelhandelsverkaufsflächen !
- Der Investor, Fa. Züblin, hat bereits am 6.11.2007 das Gelände zwischen Landhausstraße und Zollamt vom Land Baden – Württemberg gekauft. Der nördliche Gehweg der Bahnhofstraße befindet sich noch im Besitz der Stadt Heidelberg. Das Zollamt gehört dem Bund.
- Züblin will noch im Jahr 2008 ( Jahresmitte ) mit dem Neubau des Behördengebäudes ( an der Stelle des ehemaligen Finanzamtes ) beginnen. Wegen des großen Raumbedarfs der Justizbehörden müsse man bei diesem Gebäude 6 Stockwerke hoch bauen und auch die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene teilweise Überbauung der Bahnhofstraße nutzen. Bei den anderen neu zu errichtenden Gebäuden wäre Züblin bereit, auf der Seite der Bahnhofstraße lediglich 4 Stockwerke hoch zu bauen. An der Kurfürsten-Anlage werden die Gebäude 5 Stockwerke hoch.
- Bei sämtlichen neuen Gebäuden wird die Erdgeschossfläche vollständig überbaut.Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Blockinnenhöfe entstehen – wenn überhaupt – auf der Höhe des ersten Obergeschosses. Durchlässigkeit von der Bahnhofstraße zur Kurfürsten-Anlage besteht nur durch die Straßenquerungen. Durch die Überbauung der Erdgeschossflächen werden ca. 7000 m2 neue Gewerbeflächen entstehen. Geplant sei u.a. die Ansiedlung von sogenannten “Vollsortiment-Märkten”. OB Würzner deutete in einem Gespräch an, dass ein Textilkaufhaus evtl. sich dort niederlassen könnte.
- Diese Bauhöhen, wie auch die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Bautiefen seien nicht mehr veränderbar. Züblin habe angeblich die Zusicherung der Stadt Heidelberg, dass der Bebauungsplanentwurf wie vorgelegt genehmigt werde.
- Die Bauplanungen für das Behördengebäude sind sehr weit fortgeschritten. Eine Beeinflussung der Architektur des Gebäudes sei nicht mehr möglich.
Das 6 stöckige Behördengebäude und die tw. Überbauung der Bahnhofstraße wird mit dem großen Raumbedarf von Amts- und Landgericht begründet, die ihre gesamten Nutzflächen in dem neuen Gebäude konzentriert will. Wenn man das auf einen Schlag realisieren will, muss das Behördengebäude so groß werden wie geplant.
Es ginge aber auch anders: Das neue Gebäude könnte niedriger gebaut werden und man könnte auch auf die Überbauung der Bahnhofstraße verzichten. Die dadurch entfallenden Nutzflächen entstehen stattdessen im Nachbargebäude zum Behördenzentrum. Ein Steg zum könnte beide Gebäude miteinander verbinden. Diese Lösung setzt aber einen Umzug von Amtsgericht und Landgericht in zwei Schritten und nicht auf einen Schlag voraus. Aber auch das wäre u.E. kein unüberwindbares Problem, denn Teile der Staatsanwaltschaft sind jetzt schon im Zollgebäude untergebracht, das zunächst stehen bleiben wird. Bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes ( zwischen neuem Behördengebäude und Zollgebäude ) könnte die Staatsanwaltschaft dort bleiben und dann erst umziehen. Diese Lösung ist u.E. machbar. Sie wurde aber bisher nicht in Erwägung gezogen.
In folgenden Geschäften in der Bahnhofstraße liegen Unterschrifslisten aus:
La Giordana,Damenoberbekleidung, Rohrbacher Str. 28
Hölderlin Apotheke, Rohrbacher Str. 35
Fahrrad Service, Bahnhofstr. 3
Walfisch, Bahnhofstr. 27
Bäckerei Seip, Häusserstr. 7
Füllhorn, Bahnhofstr. 31
Eisenwaren Entenmann, Bahnhofstr. 41
Farbenfachgeschäft Schäfer, Bahnhofstr. 45
Büchergilde, Kleinschmidtstr. 2
Orthopädie Wagner, Bahnhofstr. 47
Naturkostladen Masala, Bahnhofstr. 57
Jugendagentur Heidelberg e.V., Römerstr. 23


