Heidelberg bewusst bewegen


3. August 2011

Kommentar zum STRABAG – Gemeinderatsbeschluss

Category: Aktuelles,Newsletter 2011 – wG – 11:20

Kommentar zum sogenannten STRABAG – Kompromiss in der GR-Sitzung am 27.7.2011

Augen zu und durch….. ?

Der sonst so streitlustige Gemeinderat hat unisono, allerdings ohne Bunte Linke, gemeinsam mit der Stadtverwaltung den sogenannten STRABAG–Kompromiss  als ein sehr gutes Ergebnis gelobt. Bei soviel Einigkeit lohnt es sich schon, nochmals genauer hinzuschauen, was eigentlich beim Kompromiss herauskam. Denn jene, die sich nun selbst so lauthals selbst loben, hatten weder vor der Gemeinderatssitzung noch während der Gemeinderatssitzung irgendeine der kritischen Sachfragen der Bürgerinitiative beantworten können. Es sind die gleichen politischen Kräfte, die nun einen schlechten Kompromiss schönreden, die seit mindestens 2004  in einer merk- und denkwürdigen Weise durch eines der größten Stadtentwicklungsprojekte stolpern und sich auch immer wieder vom  Investoren STRABAG haben vorführen lassen.

Transparenz und Bürgerbeteiligung  blieben dabei auf der Strecke. Vom konservativ-bürgerlichen Lager erwartet man ja nichts anderes, insofern sind sie bei der aktuellen Zustimmung zum STRABAG- Kompromiss ihrer Linie treu und damit auch berechenbar geblieben.

Vom links-bürgerlichen Lager hätte man aber etwas mehr Offenheit, Transparenz, Sachkunde und Kommunikationsfreude mit der Bürgerinitiative erwartet. Aber selbst die eigenen Bezirksbeiräte von Grün und GAL beschwerten sich in der Gemeinderatssitzung, dass sie nicht ausreichend und ehrlich informiert worden sind,  weder von der Verwaltung noch von ihren eigenen Parteien und Gruppen.

Vier Sachpunkte sind beim angeblichen Kompromiss beachtlich:

  1. Der Baugroßkonzern STRABAG wird mit 1.000.000 Euro entlastet. STRABAG hätte sich ursprünglich bei der Umgestaltung der Bahnhofstraße und der Kurfürsten-Anlage in dieser Größenordnung beteiligen müssen, was nun  vom Tisch ist.
  2. Hat STRABAG durch die Bebauungsplanänderung und die sonstigen Kompromisse  tatsächlich noch einen wirtschaftlichen Verlust gehabt, der eine solche Entschädigung begründet? STRABAG verliert ca. 4.000 qm Wohn- und Nutzfläche, weil die Staffelgeschosse nicht gebaut werden dürfen. Gleichzeitig hat aber STRABAG Flächengewinne in der gleichen Größenordnung zu verbuchen: Die tiefere Baudichte im Gebäude MK 3, Überbauung des Innenhofs von MK 2, statt MK 3 und vor allem das heftig kritisierte 6. Stockwerk des Justizzentrums. Dieses wurde als Gegenleistung für die niedrigere Bebauung bei den anderen STRABAG – Gebäuden genehmigt. Jeder der einen Bauplan versteht, mit Metermaß umgehen und rechnen kann, hat schnell erkannt, dass STRABAG eigentlich keine Flächennachteile entstehen, wenn die Staffelgeschosse nicht gebaut werden dürfen. Warum schiebt man also dem Bauinvestor 1 Mio. Euro in die eh schon gut gefüllte Tasche ?
  3. Zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs  durch Züblin / STRABAG (Juli 2007) galt noch der alte Bebauungsplan mit einer Traufhöhe von 15 Meter. Also kann sich STRABAG nicht ausschließlich auf den neuen Bebauungsplan berufen, um seinen angeblichen wirtschaftlichen Nachteil zu begründen.
  4. Die Behauptung von einigen GemeinderätInnen des bürgerlich-linken Lagers, dass STRABAG eine rechtliche Lücke beim Bebauungsplan ausgenutzt habe, um das Staffelgeschoss bauen zu können, ist falsch. Es gab keine rechtliche Lücke sondern die Verwaltung hat bewusst  einen Bebauungsplan vom Gemeinderat beschließen lassen, der rechtlich das Staffelgeschoss zuließ. Nur hat man das der Öffentlichkeit verschwiegen. GemeinderätInnen sollten aber wissen, was sie beschließen und nicht über „rechtliche Lücken“ schwadronieren.

Diese Sachargumente, vorgetragen von der BI Lebendigen Bahnhofstraße weit im Vorfeld der Entscheidungen und dann nochmals im Gemeinderat, hat  keinen der GemeinderätInnen interessiert, auch keinen, des sogenannten linken, bürgerlichen Blocks.  Außer der „Bunten Linken“, die eine öffentliche Beratung und eine sachliche Begründung des sogenannten Kompromisses einforderte.

„Wer gute Argumente hat, braucht die Öffentlichkeit nicht zu scheuen.“

Mit dieser Bemerkung brachte die Bunte Linke ihre Kritik am Sachergebnis und am nichtöffentlichen Entscheidungsverfahren im Gemeinderat auf den Punkt und begründete damit u. a. ihren Antrag auf Zurückverweisung des Tagesordnungspunktes in einen öffentlichen gemeinderätlichen Entscheidungsverlauf.

Der Oberbürgermeister reagierte auf den Vortrag der Gemeinderätin Hilde Stolz in einer ungemein emotionalen und respektlosen Form : “Ich kann`s nicht mehr ertragen“ und erhielt dabei Beifall vom konservativen Block.  Oberbürgermeister und Gemeinderat müssen aber lernen, die Bürgerschaft und deren Sachkritik zu ertragen.

Zweite Chance für das links-bürgerliche Lager….

Die nächste Runde um das leidige Thema Bahnhofstraße beginnt im Herbst: Der geänderte Vertrag mit STRABAG steht auf der Tagesordnung im Bezirksbeirat und im Gemeinderat und der neue Bebauungsplan muss beschlossen werden.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren muss nun endlich vom Gemeinderat und der Heidelberger Stadtverwaltung in einer Form durchgeführt werden, die den Namen „ Bürgerbeteiligung“ verdient.

Nicht nur vom bürgerlich-linken Block erwarten wir deshalb eine radikale Kehrtwende im Umgang mit der kritischen Öffentlichkeit.  Die Bebauungsplanänderung muss über die Reduzierung der Geschosshöhen hinaus gehen. Es liegen  dazu konstruktive Vorschläge  aus der Bürgerschaft vor, die in der „Zukunftswerkstatt Bahnhofstraße“ erarbeitet wurden. Diese müssen nun ernst genommen, öffentlich erörtert werden  und in das Entscheidungsverfahren einfließen, so wie es neuerdings den BürgerInnen durch die modellhafte Bürgerbeteiligung versprochen wird.


Fragen zum STRABAG Kompromiss

Category: Aktuelles,STRABAG Forderungen-Stellungnahme – wG – 11:16

Die folgenden Fragen wurden in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats der Stadt Heidelberg am 27.7.2011, vor der Entscheidung des Gemeinderats über den STRABAG Kompromiss gestellt. Der Oberbürgermeister beantwortete diese Fragen nicht mündlich sondern sicherte eine schriftliche Beantwortung zu. Die BI Lebendinge Bahnhofstraße erwartet, dass diese Fragen vor der ersten öffentlichen Beratung  am 13.9.2011, Bezirksbeirat Westsstadt, zur endgültigen  Entscheidung über den STRABAG Kompromiss beantwortet werden ( Dieser Termin wurde nun auf den 20.10.2011 verschoben). Trotz erneuter Bitte an den Oberbürgermeister, diese Fragen vom 27.7.2011 schriftlich zu beantworten, liegt bis heute, 28.9.2011, eine Antwort noch nicht vor.

Fragen in der Bürgerfragestunde vor der  Gemeinderatsitzung am 27.7.2011, zum TOP 16, Verhandlungen mit STRABAG

  1. Ist es richtig, dass der Fa. STRABAG vertraglich vereinbarte Leistungen erlassen werden sollen,  wie z.B. Beteiligung an der Herstellung der Gehwege in der Bahnhofstraße, der Kurfürsten-Anlage, die sich in der Summe auf einen Vorteil für STRABAG von ca. 1.000.000 Euro summieren ?
  2. st es weiterhin richtig, dass die Stadt Heidelberg nun insgesamt ca. 4 Mio. Euro aufwenden muss, um Erneuerungsarbeiten in der Kurfürsten-Anlage und in der Bahnhofstraße ausführen zu können, die nur wegen des  Neubaus von Justizzentrum und der STRABAG Gebäude entstehen ?
  3. Ist es richtig, dass die Fa. STRABAG wegen der nicht genehmigungsfähigen Staffelgeschosse einen Flächenverlust von ca. 4.000 qm Wohn- und Nutzfläche hat ?
  4. Ist es aber auch richtig, dass durch die nun vorgesehenen Verschiebung der inneren Gebäudekante in MK 3 um 4 Meter ein Flächengewinn für STRABAG in der Größenordnung von ca. 1.800 qm Nutzfläche entstehen wird ?
  5. Ist es  auch richtig, dass das ursprünglich nicht vorgesehene 6. Stockwerk im Justizzentrum STRABAG einen Flächengewinn von ca. 2.500 qm verschafft hat ?
  6. Ist es auch richtig, dass STRABAG durch die vorgesehene Überbauung der Erdgeschossfläche in MK 2 einen Flächengewinn von ca. 200 qm im Vergleich zur Überbauung in MK 3  hat ? Ursprünglich war im Bebauungsplan vorgesehen, nur in MK 3 die Erdgeschossfläche zu überbauen. Diese Fläche ist aber geringer als in MK 2.
  7. Ist es nun auch richtig, dass die Fa. STRABAG eigentlich überhaupt keinen Verlust an Flächen mehr geltend machen kann, der einen wirtschaftlichen Nachteil und einen finanziellen Ausgleich begründet ? Die Bilanz zwischen Flächenverlust beim Staffelgeschoss  wird durch die dargestellten  Nachverdichtungen in der Summe  mehr als ausgeglichen.
  8. Wie erklären Sie, Herr Oberbürgermeisters uns, den BürgerInnen, dass darüber hinaus STRABAG dennoch ein finanzieller Vorteil von 1.000.000 Euro gewährt werden soll ?
  9. Wie erklären Sie uns weiterhin, warum  STRRABAG nun eine Billigvariante der Fassadengestaltung bauen und auf den Bau von günstigem Wohnraum  verzichten darf, was  von Frau Stadträtin Dr. Lorenz im heutigen Stadtblatt als  „Plattenbau mit Studentenquartieren“ bezeichnet wird ?
  10. Entspricht die Qualität der vorgesehenen Kindertagesstätte im Erdgeschoss von MK 3, neben einem Lebensmittelsupermarkt und mit schlecht belüfteten und belichteten Außenflächen den Zielen ihrer kinderfreundlichen Familienoffensive ?
  11. Letzte Frage an Sie und an den Gemeinderat: Weil all diese Fragen dem Bürger kaum plausibel beantwortet werden können, wird deshalb die Entscheidung über die Begünstigung von STRABAG zu Lasten der BürgerInnen in Heidelberg im Eilverfahren im weitestgehend nichtöffentlichen Verfahren durchgezogen ?